01.01.2019
perspect gmbh

Finanzierungsmöglichkeiten für ein Coaching bei uns

Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten zur Finanzierung eines Coachings zur Verfügung stehen.

Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit

Sie möchten ein Berufs- und Jobcoaching bei uns in Anspruch nehmen? Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Ansprechpartnern von der Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die „Unterstützung der Beruflichen Eingliederung durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“. Dieser berechtigt Sie, ein Coaching bei uns in Anspruch zu nehmen.

Wir sind nach AZAV zertifiziert, sodass eine Finanzierung der Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (inklusive anfallender Fahrtkosten) durch die Agentur für Arbeit gewährleistet ist.

Übrigens: Sie können sich bereits 3 Monate vor einer absehbaren Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden und ein Coaching beantragen. Über die Gewährung entscheidet dann die Agentur für Arbeit.

 
Privatcoaching

Sie möchten ein Berufscoaching buchen und sind Selbstzahler? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und informieren sich über unsere Konditionen.

Übrigens: ein Coaching ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Ihr Steuerberater berät Sie sicher gerne dazu.

 

Unternehmen, Betriebe & Institutionen

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind uter anderem öffentliche Institutionen. Zum Beispiel können Universitäten ihren Doktorand:innen vor dem Verlassen der akademischen Berufswelt ein Coaching finanzieren.

Auch ein Arbeitgeber kann Ihnen ein Coaching finanzieren, beispielsweise wenn Sie ihre Ausbildung beenden und eine Übernahme in Ihrem Ausbildungsbetrieb von vorn herein nicht geplant war.

 

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder Social Media für weitere Informationen, bei Fragen oder für ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch.