AGBs für den Bereich der Agentur für Arbeit
1) Teilnahme und Anmeldung
1.1 Die Teilnahme an den Schulungen und Beratungen ist jedem möglich. Sofern bei Abschlussprüfungen bestimmte Zugangs,- Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung durch die Teilnehmenden Voraussetzung für deren Teilnahme an den Schulungen bzw. der Zulassung zur Abschlussprüfung.
1.2 Sofern es sich bei den Teilnehmenden nicht um Selbstzahler handelt, erfolgt die Anmeldung vorbehaltlich einer Förderung nach SGB II/SGB III/anderen gesetzlichen Bestimmungen.
1.3 Die Teilnehmenden verpflichten sich, regelmäßig am Unterricht oder den Beratungen teilzunehmen, um den Erfolg sicher zu stellen. Sind Teilnehmende in Einzelfällen verhindert, melden sie sich ab, sobald ihnen dieser Umstand bekannt ist. Werden Teilneh-mende durch einen Kostenträger unterstützt sind Gründe der Abmeldung durch Bescheinigungen zu belegen (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) und bei perspect einzureichen. Sofern Urlaubszeiten nicht im Seminarplan vorgesehen ist, haben Teilnehmende werden der Schulungsdauer keinen Urlaubsanspruch.
1.4 Den Teilnehmenden ist bekannt, dass perspect verpflichtet ist, die Kostenträger laufend über Leistungsstände, Fehlzeiten und sonstige Vorkommnisse zu unterrichten.
1.5 Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Dozenten, Berater oder einen bestimmten Raum.
1.6 Die Teilnehmenden erhalten nach Beendigungder Maßnahme oder auch bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zur Dauer und zum Ziel der Maßnahme.
2) Beginn und Dauer
Beginn, Dauer, Zeiten und Orte der Schulung oder Beratung sind dem Schulungsprogramm zu entneh-men oder werden im Einzelfall mit den Teilnehmenden abgestimmt. Änderungen des Schulungsprogramms sind vorbehalten.
3) Zahlungsbedingungen
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, die Zahlungen bis spätestens zum zweiten Termin der Leistung zu erbringen (dies gilt auch bei Restbeträgen im Falle einer teilweisen Förderung) bzw. ihre Ansprüche gegenüber Kostenträgern an perspect abzutreten.
4) Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung, Abbruch
4.1 Liegen für eine Schulung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus nicht von perspect zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung nicht möglich, so ist perspect nicht zur Durchführung verpflichtet.
4.2 Ein Rücktritt ist nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an perspect möglich. Der Rücktritt ist jederzeit vor Beginn der Schulung oder Beratung möglich, nach Beginn nur, wenn eine Förderung durch einen Kostenträger nicht bewilligt worden ist. Die Teilnehmenden haben dann die für perspect entstanden Kosten so gering wie möglich zu halten. Den Teilnehmenden selbst werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
4.3 Schulungen mit einer Dauer von über drei Monaten sind mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende eines Monats aus wichtigen Gründen schriftlich kündbar.
4.4 Im Falle einer Arbeitsaufnahme ist ein Abbruch für die Teilnehmenden jederzeit und ohne Kosten oder sonstige Nachteile möglich, voraussgesetzt der Teilnehmende setzt perspect unverzüglich schriftlich über die Arbeitsaufnahme in Kenntniss.
4.5 Aus zwingenden Gründen (z. B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß gegen die Hausordnung, Beschädigung von Fremdeigentum) wird perspect den Teilnehmenden mit sofortiger Wirkung von einer weiteren Teilnahme ausschließen. Betreffende Kostenträger werden unverzüglich informiert. Bei fortgesetzten Fehlzeiten sowie nachhaltiger Gefährdung des Leistungsziels (als Maßstab gilt die Beurteilung der Dozenten oder Berater von perspect) hat perspect das Recht, nach vorheriger Abmahnung und in Abstimmung mit einem betreffenden Kostenträger, den Teilnehmenden mit sofortiger Wirkung von einer weiteren Teilnahme auszuschließen.
4.6 Wird die Teilnahme durch einen Kostenträger abgebrochen ist dies vom Träger unverzüglich schriftlich an perspect mitzuteilen. Für den Teilnehmenden selbst entstehen in diesem Fall keine Kosten. Dadurch ist die Berechtigung zur weiteren Teilnahme mit dem Tag des Abbruchs für den Teilnehmenden beendet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, als Selbstzahler mit Übernahme der weiter entstehenden Kosten die Teilnahme fortzusetzen.
5) Krankheit
Im Falle einer Erkrankung verpflichten sich die Teilnehmenden dazu, am ersten Tag der Erkrankung eine von einem Arzt ihres Vertrauens erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
6) Personenbezogene Daten
6.1 Die Teilnehmenden erklären sich mit der elektronischen Speicherung und der elektronischen Weiterleitung ihrer Daten an die betreffenden Kostenträger einverstanden. Ebenso stimmen die Teilnehmenden der Weiterleitung der Daten an alle maßgeblichen Stellen zu, die zum Erfolg der Schulung oder Beratung beitragen können, aber dazu über entsprechende Daten verfügen müssen. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen.
6.2 Die Teilnehmenden haben Anspruch, auf Nachfrage darüber informiert zu werden, welche Daten an welche Stellen weitergegeben worden sind/werden sollen.
6.3 Die personenbezogenen Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz. Auch bei einer notwendigen Weiterleitung werden die Empfänger der Daten ggf. auf die Wahrung der Verschwiegenheit gesondert hingewiesen.
7) Haftung
7.1 Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
7.2 Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
8) Hausordnung
8.1 Das Mitführen von Waffen aller Art, ist strengstens verboten.
8.2 Während unserer Schulungen und Beratungen herrscht absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot. Das Rauchen ist nur außerhalb unserer Räume in ausgewiesenen Raucherzonen gestattet.
8.3 Wir dulden weder frauenfeindliche noch ausländerfeindliche oder gewaltverherrlichende Äußerungen.
8.4 Die während der Schulungen genutzten Computerprogramme dürfen nicht vervielfältigt oder anderweitig weitergegeben werden. Ferner dürfen keine eigenen Programme verwandt noch irgendwelche Programme auf den PC installiert werden.
8.5 Mit allen Einrichtungsgegenständen und Materialien ist pfleglich umzugehen. Veränderungen an Einrichtung und Installationen dürfen nur mit Zustimmung der Dozenten vorgenommen werden.
8.6 Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung führen zu Schadenersatzansprüchen. Schwere Verstöße werden mit Ausschluss von der weiteren Teilnahme geahndet.
9) Sonstiges
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterichtsort ggf. zusätzlich geltenden Hausordnungen zu beachten sowie Anweisungen der Geschäftsleitung und deren Beauftragten zu befolgen.